1. Allgemeines
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bilden einen integrierenden Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und
Plakatierungsunternehmen getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich.
Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Haftung und Folgeschäden
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plaka-tierung.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden.
Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsein-flüsse wie Stürme-, Kälte- und Regenperioden etc.
entbindet den Auftragnehmer von jeder Haftung. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen,
ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer.
Dies gilt insbesondere für die Produk-tionskosten von Plakaten.
Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.
4. Betriebsdauer
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigun-gen versehenen Objekte
während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen in Betrieb stehen, und dass die Ankündigungen
ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzei-tig ausgetauschte Ankündigungen leistet
der Auftragnehmer keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art
und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht,
einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder
eine Schadloshaltung zu verlangen.
5. Umsetzen von Plakaten
Es ist dem Auftragnehmer gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen die Standorte der Plakate
jederzeit zu verändern, das heißt, auch die Plakate umzusetzen.
6. Ersatzplakate
Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind dem Auftrag-nehmer vom Auftraggeber
zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung
trägt der Auftrag-nehmer keine Verantwortung.
7. Laufzeit und Aushangdauer
Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht ab-gegeben werden.
Jeder Plakatauftrag wird innerhalb von 7 Arbeitstagen zu den im jeweils aktuellen Plakatkalender,
der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegeben wird und ein integrierter Bestandteil der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Außenwerbung ist, genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hiefür ist,
dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen
des Plakatkalenders angeliefert werden. Die Aushangdauer beträgt 4 Wochen. Die Plakatunternehmen garantieren,
dass jedes gebuchte Pla-kat mindestens 4 Wochen lang aushängt. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich
durch Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. durch von ihm Beauftragten.
8. Farbveränderungen
Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge
von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.
9. Behördliche Vorschriften
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften
trägt allein der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten,
wenn bei Annahme des Auftrags Form und Inhalt des Plakates dem Auftrag-nehmer unbekannt waren
und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen.
In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen.
10. Beschlagnahme von Plakaten
Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr
zu bezahlen. Allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate
hat der Auftraggeber zu tragen.
11. Ablehnung durch Behörden
Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer
des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht des Auftragnehmers
über das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen.
Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzansprüche, doch wird ihm in einem solchen Fall -
außer bei Beschlagnahme von Plakaten - der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.
12. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
13. Plakatlieferung
Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15 % des Auftragsvolumens) hat zwei Wochen
vor Anschlagbeginn frei Haus, verzollt und bei größeren Mengen auf Paletten an das Expedit des Auftragnehmers
zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet.
In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden.
Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.
14. Wahlen und Volksbefragungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw.
bei Volksbefragungen oder ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw.
zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatz-ansprüche ableiten könnte.
15. Außerordentliche Kosten
Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen
außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendung nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Weitergabe von Werbeflächen
Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.
17. Kollektivplakate
Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unter-nehmungen werben)
kann ein Aufschlag bis zu 200 % verrechnet werden.
18. Plakatformate
Für Plakate ab dem 16/1 Bg. - Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten.
Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Normen bzw. der Bestellung entsprechen,
ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen.
Als Plakatformate gemäß -Norm A 1001 gelten:
19. Zuschläge für Großplakate
Für Großformate, deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen,
wird ein Zuschlag von 20 % berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert
werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden.
Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.
20. Papierqualität
Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers
mit einem Gewicht von mindestens 100g/m2 und höchstens 115g/m2 zu Grunde. Bei durchscheinen-dem Plakatpapier
werden Kosten für Unterlagspapier zuzüglich Klebekosten verrechnet.
21. Nicht verwendeten Plakate
Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,
in das Eigentum des Außenwerbeunternehmens über.
22. Erhebung des Werbeaufwandes
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate
mit Angabe des Formates und Anschlagart (Allgemeinanschlag, Ganzstellen, Sonderstellen) zum ausschließlichen Zweck
der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes
in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.
23. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden
nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz,
Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert.
Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs.
Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers.
Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist,
verwendet und weitergegeben.
24. Tarife
Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife,
Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und ortsüblicher
Ankündigungsabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto.
Es werden nur an den Auftragnehmer direkt geleistete Zahlun-gen anerkannt.
25. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw.
die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw.
die Plakate zu Überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer
den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außerge-richtliche Eintreibung
entstandenen Kosten, zu ersetzen.
26. Stornobedingungen
Aufträge können nur bis spätestens 4 Monate vor Anschlags- bzw. Laufzeitbeginn gebührenfrei storniert werden.
Bei Auftragsrücktritten innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
Diese beträgt bei einem Auftragsrücktritt bis 3 Monate vor Klebebeginn 10%, 2 Monate vor Kle-bebeginn 20%,
1 Monat vor Klebebeginn 30% und 40%, wenn weniger als 30 Tage vor Klebebeginn storniert wird.
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der
Termin des Einlangens des Schreibens beim Auftragnehmer.
27. Vergebührung des Vertrages
Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.
28. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz des Auftragnehmers.
29. Citylight
Die Plakate haben das Format 4-Bogen hoch, einteilig, 118,5 x 175 cm. Das Druckformat beträgt 117 x 172 cm,
die sichtbare Fläche 115 x 171 cm (Hochformat). Die Plakate müssen in einem Stück gelie-fert werden.
Die Standardpapierqualität für ein City-Light-Plakat ist ein gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei,
mit einem Gewicht von mindestens 120 und höchstens 140g/m2. Es können auch Filmfolien (Großdias),
wenn sie der angegebenen Größe entsprechen, verwendet werden.
Die Anlieferung der Plakate hat flach bzw. gerollt - keinesfalls gefaltet - zu erfolgen, und zwar 13 Tage
vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einem Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn.
Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt jeweils am Donnerstag.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftbedingungen sinngemäß.
Wien, im November 1995
Die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Außenwerbung sind gemäß § 36 Kartellgesetz
als unverbindlich anzusehen.